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5 Jahre Banken-Beratungsprotokoll

02.12.2014

Ausweitung auf Immobilienkredite steht bevor. Sechs von zehn Bundesbürgern sehen in den seit Januar 2010 vorgeschriebenen Beratungsprotokollen kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Bankenberatung. 36 Prozent lesen sich das Papier noch nicht einmal durch. Dabei wissen die Bundesbürger eine gute Anlageberatung grundsätzlich sehr zu schätzen: Mehr als 80 Prozent halten sie in Zeiten niedriger Zinsen für wichtiger denn je. Aber bitte ohne das von vielen Seiten als zu bürokratisch kritisierte Protokoll. Eine vom Gesetzgeber geplante Übertragung auf Immobilienkredite ist daher grundsätzlich kritisch zu sehen. Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage der auf Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro. 1.000 Bundesbürger wurden befragt.

47 Prozent der Befragten beklagen, dass die Bankmitarbeiter weniger Zeit für die eigentliche Beratung haben, weil der Aufwand für die Dokumentationspflichten sehr hoch ist. Erstaunlich dabei: Junge Bundesbürger zwischen 18 und 34 Jahren bemängeln diesen Umstand viel häufiger als ältere (18 – 34 Jahre: 56 Prozent, 35 – 54 Jahre: 49 Prozent, über 55 Jahre: 39 Prozent). Obwohl für das Protokoll maßgebliche Informationen über die persönliche Finanzsituation eingeholt werden müssen, kennen die Banken nach Ansicht von zwei Drittel der Befragten ihre Kunden zu wenig, um wirklich passgenaue Geldanlagen zu empfehlen. „Der Gesetzgeber sollte Ernst machen und das bürokratische Beratungsprotokoll entrümpeln“, sagt Shirin Sommer, Consultant bei Cofinpro. “Es spricht für sich, dass mehr als jeder zweite 18- bis 34-Jährige und immerhin noch jeder vierte über 55-Jährige das Protokoll komplett ignorieren. Transparenz und Verständnis beim Verbraucher werden auf diesem Wege nicht erreicht.“

Nach Überzeugung von 58 Prozent der Bundesbürger wird auch die geplante Ausweitung der Dokumentationsanforderungen auf den Immobilienkredit-Bereich nicht zu einer besseren Beratung beim Haus- oder Wohnungskauf führen. Spätestens bis März 2016 muss die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie beinhaltet neben einem Produktinformationsblatt (bei Krediten: ESIS) de facto auch die Pflicht einer Beratungsdokumentation.

„Der Gesetzgeber sollte bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes darauf achten, dass dabei nicht eine ähnliche Überregulierung stattfindet. Es gilt, mit Augenmaß zu handeln“, so Sommer. Sonst könnte das gleiche wie bei Geldanlagen passieren, nämlich dass sich Institute aus diesem Segment zurückziehen. Den Immobilienkredit-Verantwortlichen bei Finanzdienstleistern empfiehlt die Cofinpro-Beraterin bei der Vorbereitung auf die neuen Regeln einen engen Austausch mit den Kollegen aus dem Wertpapierbereich. „Diese haben schließlich fünf Jahre Erfahrung mit dem Protokoll - insbesondere mit der Integration der erforderlichen Dokumentation in den bestehenden Beratungsprozess.“

Insgesamt ist die Zufriedenheit mit der Beratungsleistung von Banken im vergangenen Jahr leicht gestiegen: Waren 2013 nur 41 Prozent der Bundesbürger der Meinung, die Qualität der Bankberatung sei besser geworden, so steigt dieser Anteil in der neuen Befragung auf 46 Prozent. Auffällig dabei: Je jünger die Bundesbürger, desto größer ist die Zufriedenheit.