Esma stuft digitale Vermögensverwaltungen faktisch als Algo-Trading ein
Esma stuft digitale Vermögensverwaltungen faktisch als Algo-Trading ein
Bislang wird „Algorithmic Trading“ mit Hochfrequenzhandel oder spezialisierten Trading Desks in Verbindung gebracht. Das könnte sich bald ändern. Denn die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) verschiebt die aufsichtsrechtliche Auslegung deutlich. Damit stellt sie eine in der Branche weit verbreitete Praxis infrage – mit potenziell drastischen Folgen für weite Teile der Vermögensverwaltung.