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Ampel-Kennzeichnung

11.08.2014

Neuer EU-Beipackzettel für Finanzprodukte kommt. Mehr als zwei Drittel der Bankkunden in Deutschland hält eine Ampel-Kennzeichnung bei komplizierten Geldanlagen für unseriös. Die Bundesbürger wünschen sich aber neue Informationsblätter, die nach dem Vorbild von Arzneimittelbeschreibungen Chancen und Risiken eines komplexen Finanzprodukts übersichtlich erklären. Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage des auf Finanzdienstleister spezialisierten Consulting­unternehmens Cofinpro. 1.000 Bundesbürger wurden befragt.

Positiv bewerten die Verbraucher das Modell eines „Beipackzettels“, wie ihn die neue Initiative der Europäischen Union vorsieht (PRIPS-Verordnung). 80 Prozent der Bundesbürger befürworten ein solches Informationsblatt, das Chancen und Risiken wie bei Medikamenten bekannt aufschlüsselt. 91 Prozent der Befragten wünscht sich zudem, das Marktangebot verschiedener Institute auf Grundlage einheitlicher Begriffe besser vergleichen zu können. Eine einfache Ampel-Kennzeichnung reicht dafür nach Meinung der Verbraucher (70 Prozent) nicht aus. Komplizierte Geldanlagen können so nicht hinreichend erklärt werden. Fast 70 Prozent der Befragten vertrauen zusätzlich darauf, dass der Bankberater als Experte die individuell passenden Anlagemöglichkeiten empfiehlt.

In Deutschland sind Beipackzettel für Finanzprodukte seit 2012 vorgeschrieben. Mit der neuen EU-Verordnung werden diese Vorschriften verschärft. So sieht die neue Regelung beispielsweise vor, alle direkten und indirekten Kosten sowie deren Einfluss auf den Ertrag der Investition offenzulegen.

„Mit der Einführung neuer Basisinformationsblätter verfolgt die Europäische Union das Ziel, Details von komplexen Bankprodukten für Kleinanleger noch verständlicher zu machen“, sagt Melanie Purgar, Expert Consultant bei Cofinpro. „Für die Institute bietet sich damit die Chance, dem Kundenwunsch nach kompakten, verständlichen und vergleichbaren Anlageinformationen entgegenzukommen und damit Vertrauen zu schaffen. 57 Prozent der Bankkunden fühlen sich aktuell über Kosten und Risiken von Bankprodukten nur unzureichend informiert.“

Die neue EU-Regulierung nimmt - genau wie MiFID II - den Prozess der Produktauflegung aus Anlegerschutz­perspektive in den Fokus. Die bereits heute verwendeten Produktinformationsblätter für komplexe Produkte werden erneut anzupassen sein.