Home Medienforum Fachberatung Wertpapier Vier Jahre Beratungsprotokoll

Vier Jahre Beratungsprotokoll

03.12.2013

Die seit 2010 gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum Beratungsprotokoll hat die Bankberatung nicht verbessert, sagen knapp 60 Prozent der Bundesbürger. Sie befürchten zudem, dass die Geldhäuser jetzt eher Anlagen empfehlen, die kein aufwändiges Protokoll erfordern (62 Prozent) oder sich gleich ganz aus der Beratung insbesondere von Kleinanlegern zurückziehen, weil der bürokratische Aufwand zu groß ist (59 Prozent). Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage der Unternehmensberatung Cofinpro. 1.000 Bundesbürger wurden befragt.

„Die Bundesbürger spüren, dass die Banken bei ihrer Beratung zurückhaltender geworden sind“, sagt Melanie Purgar, Wertpapier-Expertin bei der auf Banken spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro. „Viele Institute haben zudem die Produktauswahl eingeschränkt.“ So empfehlen Banken in erster Linie Standardprodukte aus dem eigenen Haus, das zeigen die Erfahrungen von 83 Prozent der Befragten.

Die Bundesbürger beklagen aber nicht nur den Rückzug der Geldhäuser aus der Beratung. Zwei Drittel haben außerdem das Gefühl, die Institute interessieren sich wenig für ihre Bedürfnisse bei Fragen rund um die Geldanlage. „Dabei bietet gerade das Beratungsprotokoll den Banken immense Chancen, die Wünsche und Besonderheiten des Kunden herauszufinden. Es liefert damit sehr wertvolle Informationen für ihr Geschäft – diesen Vorteil sollten die Institute nutzen, um trotz des bürokratischen Aufwands einen klaren Mehrwert für ihre Kunden zu schaffen“, stellt Cofinpro-Beraterin Purgar fest. Die Bundesbürger jedenfalls würden es begrüßen, wenn die Banken die Beratungsprotokolle (§ 34 WpHG) gezielt auswerten: 75 Prozent der Befragten wünschen sich ausdrücklich, dass die Geldhäuser die dort gewonnenen Informationen nutzen, um ihnen künftig passgenaue Angebote zu unterbreiten.

Auch im Hinblick auf die voraussichtlich ab 2015 hinzukommenden, zahlreichen neuen Vorschriften im Rahmen von MiFID II empfiehlt Melanie Purgar den Banken, nicht nur die Belastungen im Blick zu haben. „Es gilt zwar erneut, ein großes Paket an Richtlinien umzusetzen, die sich auf verschiedene Bereiche – auch über den Anlegerschutz hinaus – in der Bank auswirken. Doch der Handlungsbedarf ist dort besonders groß, wo die direkte Kundenwahrnehmung betroffen ist.“ So könne beispielsweise die Verpflichtung zur regelmäßigen Information der Anleger über die Entwicklung der Vermögensanlagen die Kundenbindung nachhaltig stärken. Statt unpersönliche Standardbenachrichtigungen zur Entwicklung der Vermögensanlagen zu verschicken sollten die Banken dabei auf die individuellen Wünsche ihrer Kunden eingehen. Aus Sicht der Bundesbürger ist dieser Beratungsfolgeprozess überfällig: 74 Prozent bemängeln, dass die Banken bisher nach der Beratung zu wenig Zeit investieren, um die Geldanlagen ihrer Kunden im Blick zu behalten.