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Kredit-Risiko

22.05.2012

Gut drei Viertel der Bundesbürger wünschen sich nach dem Vorbild privater Wertpapiergeschäfte ein Beratungs­protokoll, das für die Vergabe von Immobilien-krediten gesetzlich vorgeschrieben wird.

Hintergrund ist die Forderung nach mehr Transparenz beim Haus- oder Wohnungskauf. So wollen 82 Prozent der Verbraucher, dass ihre Bank die wichtigsten Kennzahlen eines Finanzierungsplans leicht verständlich zusammenfasst und präsentiert. Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage der Unternehmens­beratung Cofinpro. 1.000 Verbraucher wurden zur aktuellen Situation und ihren Wünschen bei der Immobilienfinanzierung befragt.

Die Kunden formulieren ihre Service-Ansprüche an die Banken im Immobiliengeschäft mit deutlichen Mehrheiten. Neben leicht verständlichen Kennzahlen zum Finanzierungsplan und den Kosten (80 Prozent) zählt dazu nach Verbrauchermeinung eine transparente Aufstellung der wichtigsten Risiken. Acht von zehn Bundesbürgern wünschen sich, dass die Bank etwa die Folgen bei Zahlungsverzug oder vorzeitiger Tilgung (Vorfälligkeitsentschädigung) leicht nachvollziehbar offenlegt. 71 Prozent der Bundesbürger halten zudem eine Dokumentation darüber, wie der Kunde bei der Kreditberatung einer Immobilienfinanzierung informiert wurde und welche persönlichen Umstände dabei zu Grunde lagen, für wünschenswert.

„Mit dem Beratungsprotokoll für Immobilienkredite befürworten die Verbraucher ein Modell, das seit zwei Jahren für die Privatkundenberatung im Wertpapiergeschäft bereits gesetzlich vorgeschrieben ist” sagt Lutz Strebel, Leading Consultant bei Cofinpro. „Nach dem Vorbild aus dem Wertpapierhandelsgesetz sollten die Banken ihre Prozesse für die Vergabe von Immobilienkrediten unter die Lupe nehmen. Dabei gilt es, die Chance zu ergreifen, das Angebot möglichst eng an den neuen Wünschen der Verbraucher auszurichten. So lassen sich Sympathiepunkte in der Kundenbeziehung gewinnen, die auf verbesserter Transparenz gründen”.

Flexible und transparente Marktbedingungen bei der Immobilienfinanzierung verfolgt auch die Europäische Union. Binnenmarktkommissar Michel Barnier legte bereits einen Gesetzentwurf zu Hypothekarkrediten vor, der beispielsweise die bisher in Deutschland übliche Vorfälligkeitsentschädigung auf den Prüfstand stellt. Experten rechnen ab 2014 mit einer neuen Rechtslage bei Vorfälligkeitsentschädigungen.