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EU macht jetzt ernst

13.05.2014

EU-Parlament verabschiedet finalen Beschluss. Die neue Bankenregulierung steht heute (15. April) zur finalen Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments. Danach beginnt die konkrete Umsetzung in nationales Recht. Analysen von Cofinpro zeigen: Die Banken müssen die Produktentwicklung von Wertpapieren neu gestalten.

Die neuen MiFID-Regeln sollen ab 2016 in Kraft treten, bis dahin haben die Kreditinstitute eine enorme Herausforderung zu meistern, wie die Detail-Analyse des Regelwerks zeigt. „MiFID II wird das alles beherrschende Thema für die Banken in den kommenden Jahren“, sagt Alexandra Pirmann, Leading Consultant bei der auf Banken spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro. „Vor allem im Bereich Anlegerschutz hat das Regulierungsprojekt Auswirkungen, die für die Institute erst jetzt transparent werden.“

Dies betrifft beispielsweise die Entwicklung von Anlageprodukten. Künftig muss schon im Entstehungsprozess von Wertpapieren eine Risikobewertung erfolgen: Die Banken haben klar zu definieren, für welche Kunden ein neues Produkt aufgelegt werden soll – ob es beispielsweise für einen Privatanleger oder einen Anlageprofi geplant ist. „Die Institute werden damit früher als bisher in die Verantwortung genommen, sie müssen bereits im Entstehungsprozess das Risiko für den Kunden in den Vordergrund stellen“, so Pirmann.

Wie die Verbraucher erkennen, welches Risiko mit einem Anlageprodukt verbunden ist, hat ergänzend nun die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Finanzaufsicht festzulegen. „Ein Ampel-System für Finanzprodukte“, wie beispielsweise von Bafin-Präsidentin Elke König vorgeschlagen, wäre eine transparente und leicht verständliche Lösung“, so die MiFID-Expertin bei Cofinpro.

Nicht nur die Produktentwicklung, sondern die gesamte Wertschöpfungskette in der Anlageberatung wird sich durch MiFID II verändern. So sind die Institute auch verpflichtet, ihre Vertriebsstrategie auf die Zielgruppe des Wertpapiers auszurichten sowie ihren Kunden regelmäßige Information über Entwicklung und Kosten der Vermögensanlagen zur Verfügung zu stellen.

Keine Neuerungen gibt es dagegen auf der Kostenseite der Beratung. Die Bundesregierung hat sich bereits festgelegt: Banken dürfen weiterhin am Modell der Provisionsberatung festhalten.